← Zur Startseite

Statuten

Die Statuten von unique footprints regeln Zweck, Mitgliedschaft und Organe des Vereins gemäss Art. 60 ff. ZGB.

Statuten (PDF)
Verabschiedet im Mai 2026
Download

Auszug

Art. 1 – Name und Sitz: Unter dem Namen «unique footprints» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 4103 Bottmingen, Kanton Basel-Landschaft.

Art. 2 – Zweck: Der Verein bezweckt die Förderung und Finanzierung wissenschaftlicher Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen bei Kindern, die Unterstützung innovativer Therapieansätze, die Aufklärung der Öffentlichkeit, die Vernetzung von Forschenden, Mediziner, Betroffenen und Angehörigen sowie die Unterstützung betroffener Familien. Der Verein ist gemeinnützig, nicht gewinnorientiert sowie politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützige Zwecke.